Bezahlung nach Tarif?

Schon mal über eine Ausbildung zum Rohrleitungsbauer nachgedacht? Rein finanziell gesehen eine gute Wahl: Das zeigt eine Auswertung der tariflichen Ausbildungsvergütungen.

Für relativ viele Azubis legt ein Tarifvertrag fest, wie viel sie während ihrer Lehre verdienen. 2024 gab es dabei den höchsten Anstieg bei den tariflichen Ausbildungsvergütungen seit 1996, wie das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) mitteilt. Azubis in tarifgebundenen Betrieben haben demnach 2024 im Durchschnitt über alle Ausbildungsjahre hinweg 1133 Euro brutto im Monat und damit rund 70 Euro mehr verdient als 2023.

Es gibt aber große Unterschiede je nach Beruf, stellt das BIBB in der Auswertung fest. Die im gesamtdeutschen Durchschnitt höchste Vergütung nach Tarif gab es im vergangenen Jahr für Azubis im Beruf Rohrleitungsbauer: monatlich 1349 Euro. Knapp dahinter folgt auf Platz 2 der Milchtechnologe mit 1347 Euro.
Ein Großteil (60 Prozent) der Auszubildenden, die in einem tarifgebundenen Betrieb lernten, erhielt im bundesweiten Durchschnitt eine Ausbildungsvergütung von mehr als 1100 Euro. Rund ein Viertel brachte es auf mehr als 1250 Euro.

Es gibt aber auch Berufe, bei denen die tarifliche Ausbildungsvergütung durchschnittlich unter 950 Euro pro Monat liegt. Für 25 Berufe hat das BIBB einen bundesweiten Durchschnittswert von weniger als 1000 Euro ermittelt. Ein Großteil dieser Berufe (16 von 25) gehört zum Handwerk. Beispiele sind die Ausbildung zum Maler und Lackierer (936 Euro) sowie zum Bodenleger (882 Euro). Der Auswertung zufolge ist die Friseur-Ausbildung der Beruf mit den insgesamt niedrigsten tariflichen Ausbildungsvergütungen (719 Euro).

Das BIBB wertet jährlich die tariflichen Ausbildungsvergütungen zum Stand 1. Oktober aus. In die Berechnung der gesamtdeutschen Durchschnittswerte fließen dabei alle Ausbildungsberufe ein, für die Daten vorliegen. Die Werte werden jeweils über alle Ausbildungsjahre hinweg angegeben.

Wichtig: Wer in einem Betrieb ohne Tarifbindung oder ohne Tarifvertrag ausgebildet wird, muss häufig mit einer geringeren Vergütung rechnen. Die Mindestausbildungsvergütung legt aber eine Untergrenze fest, die Arbeitgeber nicht unterschreiten dürfen.

Die Grenzen werden jährlich angepasst: Wer zum Beispiel 2025 eine Ausbildung beginnt, bekommt demnach im 1. Ausbildungsjahr mindestens 682 Euro monatlich. Im 4. Ausbildungsjahr müssen es dann mindestens 955 Euro ein.

Zusätzlich gilt für nicht tarifgebundene Betriebe: Die Ausbildungsvergütung darf die für ihre Branche und Region geltenden tariflichen Sätze um maximal 20 Prozent unterschreiten.

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