Probezeit nach der Ausbildung?
Wer nach seiner Ausbildung vom Betrieb übernommen wird, vereinbart im neuen Arbeitsvertrag oft eine erneute Probezeit, genießt aber trotzdem gesetzlichen Kündigungsschutz.
Wer nach seiner Ausbildung vom Betrieb übernommen wird, vereinbart im neuen Arbeitsvertrag oft eine erneute Probezeit, genießt aber trotzdem gesetzlichen Kündigungsschutz.